AGB

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB – Auszug)

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem LSO und seinen Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Die AGB gelten für die Veranstaltungen des LSO bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern.

Öffnungszeiten

Die Abend- bzw. Tageskasse wird bei den Veranstaltungen des LSO eine Stunde vor Beginn geöffnet. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem vom Einlasspersonal festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dies ist meist erst zur Pause möglich.

Kartenerwerb

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte zu den Veranstaltungen des LSO erkennt der Besucher die Geschäftsbedingungen (AGB) an. Reservierte Karten müssen bis 15Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt worden sein. Holt der Kunde diese bis zu diesem Zeitpunkt nicht ab, werden die Plätze automatisch freigegeben. Eine Rücknahme von Eintrittskarten verbunden mit der Erstattung des Kassenpreises ist mit Ausnahme von Konzertabsagen generell ausgeschlossen. Besetzungs- und Programmänderungen sowie veränderte Anfangszeiten und Konzerttermine begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Kassenpreises. Bei Kartenverlust wird nur dann eine Ersatzkarte ausgestellt, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hat. Ist aus zwingenden Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, die Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so behalten die Veranstaltungskarten ihre Gültigkeit. Der Veranstalter wird, soweit es in seiner Macht liegt, einen Ersatztermin zur Verfügung stellen. Ist der Ersatztermin nicht möglich, so leistet der Veranstalter einen gleichwertigen Veranstaltungsersatz oder erstattet dem Besucher den Kartenpreis inklusive der Vorverkaufsgebühr.

Anrecht (Konzertabonnement)

Die Anmeldung zum Anrecht und die Entgegennahme der Anrechtskarte/n bilden einen rechtskräftigen Vertrag zwischen dem Anrechtsinhaber und dem LSO. Alle Anrechtsinhaber erhalten rechtzeitig vor dem ersten Anrechtskonzert ihre Anrechtskarten, auf denen die Plätze und die Konzerttermine der Spielzeitausgewiesen sind. Sie sind auf andere Personen übertragbar. Die Bezahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. Auf Wunsch ist eine Zusendung der Anrechtskarten möglich. Die Anrechtskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LSO.

Sonstiges

Nach den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetzes weisen wir daraufhin, dass wir im Rahmen der Geschäftsbedingungen personengebundene Datender Anrechtsinhaber speichern und verarbeiten. Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen lösen Schadenersatzpflichten aus. Der Konzertbesucher ist damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Konzertbesuches, die diesen als Teilnehmer auf der Veranstaltung zeigen, zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann Anspruch des Besuchers auf
Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte/n nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach Konzerttermin geltend zu machen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.

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